Cortexgeflüster Die neuesten Informationen und Ankündigungen der neuropsychiatrischen Berufsverbände

Streichung Neupatientenregelung, Stellungnahme zum Beschluss bezogen auf das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

 

Cortexgeflüster

Die neuesten Informationen und Ankündigungen der neuropsychiatrischen Berufsverbände

In dieser Ausgabe

  • Stellungnahme zum Beschluss bezogen auf das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie werden es aus der allgemeinen und Fachpresse entnommen haben: die extrabudgetäre Vergütung von Neupatienten wird zum 01.01.2023zurückgenommen. Sämtliche unserer und anderer Bemühungen, diese Entscheidung des Bundesgesundheitsministers (BM) auf dem Boden von Sachargumenten und belegbaren Evidenzen zu korrigieren, haben keinen Erfolg gezeigt. Dabei war diese Regelung auf Initiative des jetzigen BM eingeführt worden und wir hatten dem Wunsch der Politik entsprochen, mehr Termine für gesetzlich Versicherte anzubieten. Zuwächse im zweistelligen Bereich, wie sie das Zentralinstitut der KBV erfasst hat, belegen dies.Welche Möglichkeiten haben wir als Fachgruppe und einzelne Praxen, auf diese Veränderung zu reagieren?

  1. Zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass dieser Beschluss nicht das gesamte TSVG betrifft. Die Möglichkeit einer Abrechnung ungeplanter (nicht nur neuer!) Patienten im Rahmen der offenen Sprechstunde bleibt unverändert bestehen. Anders als bei den Neupatienten ist diese Möglichkeit der Abrechnung allerdings auf 17,5% der Behandlungsfälle der jeweiligen Praxis begrenzt, so dass eine alleinige Kompensation darüber nicht möglich ist. Zudem droht eine Bereinigung dieser Leistungen, wie die Leistungsmenge der gesamten Fachgruppe um mehr als 3% gesteigert wird.
  2. Auch die Vergütung von Vermittlungsfällen über den Hausarzt (HA) oder die Terminservicestellen (TSS) bleibt extrabudgetär. Hier werden die Zuschläge sogar abhängig von der Geschwindigkeit der Terminvergabe erhöht. Konkret sind extrabudgetäre Zuschläge zu erzielen:
  • bei HA-Vermittlung
    • von 100% bei Vermittlung innerhalb von 4 Tagen
    • von 80 % bei Vermittlung innerhalb von 14 Tagen
    • von 40% bei Vermittlung innerhalb von 35 Tagen
  • bei TSS-Vermittlung
    • von 200% bei Vermittlung als Akutfall
    • von 100% bei Vermittlung innerhalb von 4 Tagen
    • von 80% bei Vermittlung innerhalb von 14 Tagen
    • von 40% bei Vermittlung innerhalb von 35 Tagen.
Wie bisher löst jeder vermittelte Termin, sei es in offener Sprechstunde oder als Vermittlung über HA bzw. TSS, einen extrabudgetären Fall aus. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre es also sinnvoll, täglich Zeitkorridore für kurze (Sichtungs-)Termine vorzuhalten, in denen dieser Pflicht der raschen Vergabe eines ersten Termins entsprochen werden kann. Auch die späteren weiterführenden Termine und Leistungen bleiben dann extrabudgetär vergütet.Unsere Empfehlungen lauten deshalb im Einzelnen:

  1. Nutzen Sie die offene Sprechstunde weiter wie bisher.
  2. Reservieren Sie Zeitkorridore für Kurztermine (s.o.).
  3. Informieren Sie Ihre Zuweiser über diese priorisierte Terminvergabe, und bitten Sie die Kollegen, die entsprechende Überweisung erst unmittelbar vor dem geplanten Termin auszustellen (der vermittelnde Hausarzt erhält für die Vermittlung ein Honorar von 15€)
  4. Vergeben Sie keine Termine für Neupatienten mehr ohne Vermittlung!
Es ist vollkommen klar, dass diese veränderten Regelungen dem politischen Wunsch nach mehr Reglementierung entsprechen und eine erneute Beschleunigung des „Hamsterrades“ bedeutet. Ebenso offensichtlich ist, dass dadurch internet- und medienversierte Versicherte bevorzugt und ältere und chronisch Kranke benachteiligt werden. Von dieser moralisch-ethischen Verantwortung, auch diese Patientengruppen angemessen zu versorgen werden wir auch durch diese neue Regelung nicht befreit. Mit einem vernünftigen „Abrechnungs-Mix“ unter Berücksichtigung der genannten Empfehlungen wird das aber gelingen.Bitte bleiben Sie zuversichtlich, informieren Sie sich auch über unsere Newsletter, die Webseiten der Verbände, die neu CORTEX.Direkt-App und den Neurotransmitter. Wir achten auch weiterhin auf Honorargerechtigkeit.

Ihre

        
Sabine Köhler, Christa Roth-Sackenheim, Uwe Meier und Klaus Gehring

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Pharmakologische Eigenschaften mit Praxisrelevanz
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