BSG betätigt: Rezept bei Klinikaufenthalt - Arzt muss nicht prüfen
Vertragsärzte müssen nicht zwingend vor jeder Arzneimittelverordnung prüfen, ob ihr Patient gerade stationär behandelt und mit Arzneimitteln versorgt wird. Das hat das Bundessozialgericht bestätigt und damit die Klage einer Krankenkasse auf Schadensersatz letztinstanzlich abgewiesen.
Beschluss des BSG (AZ: B 6 KA 27/16 N) (Stand: 10.09.2016)